Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Medivet AGB Veröffentlichte Version 1.0 vom 02.05.2025 13:57 

Medivet AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
der Medivet GmbH  

 
Stand: 01.07.2025 

 

1. Geltungsbereich 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Behandlungsvertrag zwischen [Name der Praxis] (nachfolgend „Praxis“) und dem  Tierhalter (nachfolgend „Auftraggeber“)über die Erbringung von veterinärmedizinischen Dienstleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Leistungen (nachfolgend „Leistungen“) in Bezug aus das im Anmeldebogen des Behandlungsvertrages genannten Tieres. Die Leistungen umfassen insbesondere: 

  • ambulante und stationäre Behandlungen von Tieren, 
  • chirurgische Eingriffe, 
  • diagnostische Leistungen, 
  • Abgabe von Arznei- und Futtermitteln sowie 
  • digitale Dienstleistungen wie Online-Terminvereinbarung, Videosprechstunden, und Patientenportale. 

(2) Der Behandlungsvertrag gilt als Rahmenvertrag für alle auf der Grundlage von Einzelverträgen zu erbringenden Leistungen in Bezug auf das im Anmeldebogen des Behandlungsvertrages genannten Tieres. 

(3) Leistungen der Praxis erfolgen stets zu den Bedingungen des Behandlungsvertrages als Rahmenvertrag und diesen AGB, ohne dass es in den entsprechenden Einzelverträgen insoweit einer Bezugnahme auf die Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder dieser AGB bedarf. 

2. Abschluss von Einzelverträgen 

(1) Einzelverträge kommen durch Angebot und Annahme zustande. Ein Angebot des Auftraggebers auf Abschluss eines Einzelvertrages erfolgt durch die Äußerung eines konkreten Leistungswunsches. Die Annahme eines solchen Angebot durch die Praxis erfolgt entweder durch tatsächliches Tätigwerden (z.B. Untersuchung, Beratung) oder durch eine Terminbestätigung. 

(2) Bei Online-Buchungen kommt der Einzelvertrag erst mit der Bestätigung des gebuchten Termins durch die Praxis zustande. 

 

3. Leistungserbringung 

(1) Die Behandlung erfolgt nach den aktuellen veterinärmedizinischen Standards. 

(2) Die jeweils in einem Einzelvertrag zu erbringenden Leistungen werden erst im Laufe der Behandlung, insbesondere nach einer erfolgten Anamnese und Diagnose, konkretisiert. 

(2) Die Auswahl der durchführenden Tierärzt:innen liegt im Ermessen der Einrichtung. 

(3) Besuche von stationär behandelten Patienten sind aus veterinärmedizinischen und organisatorischen Gründen nicht möglich  

 

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen 

(1) Die Abrechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und der jeweils gültigen Arzneimittel-Preisverordnung (AmPrV). 

(2) Zusätzliche Kosten für Medikamente, Laborleistungen, Verbrauchsmaterialien oder externe Dienstleister (z.B. Labore, Pathologien) werden separat ausgewiesen. 

(3) Die Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung fällig. Akzeptierte Zahlungsarten sind Barzahlung, EC-/Kreditkarte.  

(4) Bei Zahlungsverzug behält sich die Praxis ihre gesetzlichen Rechte vor, insbesondere, die Geltendmachung von Kosten, die durch Mahnungen bei uns entstanden sind und die Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen. 

(5) Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Auftraggeber nur mit solchen Gegenansprüchen zu, die rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder von der Praxis anerkannt sind. Hinsichtlich der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber gelten die gesetzlichen Regelungen. 

 

5. Terminvereinbarung, Absage und Vergütung bei Ausfall 

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. 
(2) Eine kostenfreie Absage ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. 
Bei Nichterscheinen ohne Absage oder kurzfristiger Absage eines Termins (d. h. weniger als 24 Stunden vor dem Termin) gerät der Auftraggeber in Annahmverzug. Ist der Auftraggeber in Annahmeverzug, behält die Praxis sich vor, für die infolge des Verzugs nicht erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergütung zu verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Der Wert desjenigen, was die Praxis infolge des Unterbleibens ihrer Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Dienste erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat, wird gemäß § 615 S. 2 BGB auf diesen Anspruch angerechnet. 

 

6. Haftung 

(1) Die vertragliche und/oder gesetzliche Haftung der Praxis ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist. 

(2) Der Haftungsausschluss der Praxis gemäß Abs. 1 gilt nicht: 

  • für Schäden, die die Praxis vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat; 
  • in Fällen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; 
  • sofern und soweit die Praxis nach den zwingenden Vorgaben des Produkthaftungsgesetzes haftet; 
  • sofern und soweit die Praxis eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat und Schäden aus der Verletzung der Garantie entstanden sind; 
  • bei Verzug im Falle der Vereinbarung eines festen Liefertermins. 

(3) In Fällen leichter und einfacher Fahrlässigkeit der Praxis haftet diese – sofern sie nicht bereits gemäß Abs. 2 für Schäden haftet – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der Praxis ist dann auf den vertragstypischen, für die Praxis bei Abschluss des Einzelvertrages vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

(4) Für Komplikationen, die trotz fachgerechter Behandlung entstehen (z.B. Narkoserisiken, Unverträglichkeiten), haftet die Praxis nicht, es sei denn, die Praxis trifft dafür ein Behandlungsfehler. Ein Behandlungsfehler ist eine unsachgemäß oder fehlerhafte Behandlung durch eine Tierärzt:in, die nicht dem allgemein anerkannten veterinärmedizinischen Standard entspricht. 
(5) Für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben des Kunden entstehen, übernimmt die Praxis keine Haftung. 

(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der Praxis für ihre Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Praxis. 

 

7. Arzneimittelabgabe und Futtermittel 

(1) Die Abgabe erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften (insb. Tierarzneimittelgesetz,). 
(2) Eine Rücknahme oder Erstattung geöffneter Arzneimittel ist ausgeschlossen. 
(3) Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur nach Untersuchung des Tieres abgegeben werden. 

 

8. Datenschutz und digitale Dienste 

(1) Die Praxis verarbeitet personenbezogene Daten und tierbezogene Informationen ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (insb. DSGVO und BDSG). 
(2) Die Nutzung digitaler Angebote (z.B. Online-Termine, Videosprechstunden) setzt ggf. eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers zu Datenschutzbestimmungen voraus. 
(3) Der Zugriff auf Online-Portale kann personalisiert und passwortgeschützt erfolgen. Der Auftraggeber ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten verantwortlich. 

 

9. Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt an den Auftraggeber übergebene oder gelieferte Ware (z.B. Medikamente, Diätfutter) Eigentum der Praxis. 

 

10. Kündigung 

(1) Der Behandlungsvertrag tritt mit Unterschrift des Auftraggebers in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. 

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung hat schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§126b BGB) zu erfolgen. 

 

11. Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung 

(1) Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 
(2) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr 

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

(1) Der Behandlungsvertrag und diese AGB unterliegen  deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.  

(2) Der nicht- ausschließliche Gerichtsstand ist am Sitz der Praxis, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches-Sondervermögen handelt oder der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt. 

12. Schriftform 

(1) Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung des Behandlungsvertrags oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB); gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel. 

(2) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen der Praxis und dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den Regelungen des Behandlungsvertrages und dieser AGB (§ 305b BGB). 

 

12. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen eines Behandlungsvertrags und dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dieses Regelungen beinhalten keine bloße Beweislastumkehr, sondern schließen die Anwendung des § 139 BGB aus. Im Fall einer Lücke gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Ziel dieses Vertrages am nächsten kommt. 

  1. Geltung der AGB; Änderung des Behandlungsvertrages und der AGB

(1) Die AGB treten am 01.07.2025  in Kraft. 

(2) Künftige Änderungen des Behandlungsvertrages und dieser AGB werden dem Auftraggeber spätestens sechs (6) Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Schrift- oder Textform (§ 126 BGB bzw. § 126b BGB) angeboten. 

(2) Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile betreffen, d. h. Bestandteile, die die Identität der Parteien, die von der Praxis zu erbringenden Leistungen und die Gegenleistung des Auftraggebers regeln, muss der Auftraggeber nach Zugang des Angebots nach Ziff. 13.2 ausdrücklich zustimmen, damit diese ab dem vorgeschlagenen Zeitpunkt wirksam vereinbart sind. Stimmt der Auftraggeber nicht zu, gilt der bisherige Behandlungsvertrags: bzw. die bisherigen AGB ohne die von der Praxis angebotenen Änderungen fort. Auf das vorstehende wird die Praxis den Auftraggeber in seinem Angebot nach Ziff. 12.2 ausdrücklich hinweisen. 

(3) Änderungen, die keine wesentlichen Vertragsbestandteile betreffen, muss der Auftraggeber innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang des Angebots nach Ziff. 13.2 in Schrift- oder Textform (§ 126 BGB bzw. § 126b BGB) widersprechen. Tut der Auftraggeber dies nicht, gilt sein Schweigen als Zustimmung zu den von der Praxis angebotenen Änderungen und die angebotenen Änderungen sind ab dem vorgeschlagenen Zeitpunkt wirksam vereinbart. Erklärt der Auftraggeber innerhalb der vorstehenden Erklärungsfrist seinen Widerspruch in Schrift- oder Textform (§ 126 BGB bzw. § 126b BGB), gilt der bisherige Behandlungsvertrags: bzw. die bisherigen AGB ohne die von der Praxis angebotenen Änderungen fort. Die Praxis wird den Auftraggeber mit dem Angebot nach Ziff. 13.2 auf die vorstehende Erklärungsfrist und die Folgen seines Schweigens und seines Widerspruchs ausdrücklich hinweisen. Die vorstehende Erklärungsfrist für den Auftraggeber beginnt nur dann zu laufen, wenn die Praxis den Auftraggeber in seinem Angebot nach Ziff. 13.2 die Hinweise nach dem vorstehenden Satz erteilt. 

(4) Lehnt der Auftraggeber das Angebot auf Änderung des Behandlungsvertrages bzw. dieser AGB nach Ziff. 13.3 ab oder widerspricht der Auftraggeber dem Angebot einer Änderung dieser AGB nach Ziff. 13.4, kann jede Partei den geschlossene Behandlungsvertrag kündigen. Die Kündigung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. 

Und schließlich

Wir freuen uns sehr darauf, uns noch viele Jahre um alle Bedürfnisse Ihres Haustieres zu kümmern. Wenn es etwas gibt, was wir besser machen können, oder wenn Sie Vorschläge haben, lassen Sie es bitte einen Mitarbeiter wissen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Bitte fragen Sie in der Praxis nach der neuesten Version.